Ihre Förderungen auf einen Blick
So unterstützt Sie die WBA bei staatlich geförderten Weiterbildungen & Coachings
Als zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Sie dabei, die passende Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung oder Ihr Coaching zu finden. Ob Bildungsgutschein, AVGS oder Qualifizierungsgeld – wir zeigen Ihnen, was möglich ist, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Ihre möglichen Förderungen
Förderungen der Bundesländer
Programme Ihres Bundeslandes
Mit einem Bildungs- oder Qualifizierungsscheck können Sie sich einen Großteil der Weiterbildungskosten erstatten lassen – je nach Bundesland sind bis zu 70 % oder pauschal bis zu 2.000 € Förderung möglich. Voraussetzung ist meist, dass Sie im jeweiligen Bundesland wohnen oder arbeiten. Die Förderung richtet sich an Berufstätige, Wiedereinsteiger oder Menschen in beruflicher Neuorientierung.
- Brandenburg: Bildungsscheck
✅ Ermöglicht eine Förderung von bis zu 70 % der Weiterbildungskosten – besonders interessant für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Brandenburg.
- Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS
✅ Beschäftigte in kleinen Unternehmen erhalten bis zu 2.000 € Förderung – besonders flexibel und digitalisierungsfreundlich.
- NRW: Bildungscheck 2.0
✅ Gefördert werden 50 % der Kurskosten für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen.
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck
✅ Berufliche Weiterbildung wird mit bis zu 1.500 € bezuschusst – gezielt für Erwerbstätige, die sich in ihrem Beruf weiterentwickeln möchten.
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
✅ Fördert Qualifizierungen mit bis zu 1.500 €, insbesondere für Beschäftigte und Rückkehrende in den Arbeitsmarkt.
- Thüringen: Weiterbildungsscheck
✅ Zuschüsse für berufliche Weiterbildung von bis zu 1.000 € – geeignet für Arbeitnehmer:innen in kleinen und mittleren Unternehmen.
Falls keine dieser Beispiele für Sie zutreffen sollte, suchen Sie bitte in der Förderdatenbank nach Förderungen für Ihr Bundesland.
💡Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen je nach Bundesland unterschiedlich sind und sich ändern können. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Beratungsstelle oder auf den offiziellen Webseiten der Förderprogramme über die aktuellen Bedingungen zu informieren.
- Sie haben keinen anerkannten Berufsabschluss in Ihrer aktuellen Tätigkeit.
- Sie sind mindestens 18 oder 25 Jahre alt (je nach Bundesland).
- Sie haben in diesem Kalenderjahr noch keine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten.
Die individuelle Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Stelle in Ihrer Nähe.
- Beratungsgespräch: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle in Ihrem Bundesland.
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Antragstellung: Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck.
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Einlösung: Reichen Sie den Scheck bei einem zertifizierten Bildungsanbieter ein, um die Förderung zu erhalten.
Sollte Ihr Bundesland hier nicht aufgeführt sein oder Sie spezifische Informationen benötigen, empfehlen wir die Nutzung der Förderdatenbank des Bundes, um passende Förderprogramme zu finden.
Förderungen der Bundeswehr
Maßnahmen durch den Berufsförderungsdienst (BFD)
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) dabei, sich optimal auf den Einstieg ins zivile Berufsleben vorzubereiten. Die Weiterbildungskosten werden zu 100 % übernommen.
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt die Soldatinnen und Soldaten während der gesamten Dienstzeit und bis zu sieben Jahre darüber hinaus mit seinem vielfältigen und einzigartigen Leistungsangebot. Das Leistungsspektrum umfasst:
- die individuelle Beratung bei der Berufswahl und gezielte Förderung der dafür erforderlichen schulischen und beruflichen Qualifizierungen
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie Job- und Bildungsmessen,
- die passgenaue Vermittlung von Arbeits-, Umschulungs- und Praktikumsplätzen,
- die berufliche Rehabilitation gesundheits- beziehungsweise einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten,
- die Erstattung der Kosten für Vorstellungsreisen, den Umzug an den neuen Wohnort sowie die Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivil anerkannte Nachweise sowie
- exklusive Vorteile bei der Bewerbung für den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderungen des Bundes
Das Weiterbildungsstipendium
Lebenslanges Lernen ist ein Schlüssel für beruflichen Erfolg und persönliche Entwicklung. Um dies zu fördern, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jungen Fachkräften bis 25 Jahre ein dreijähriges Weiterbildungsbudget zur Verfügung. Damit können sie Förderungen von bis zu 9.135 Euro erhalten, um ihre Qualifikationen gezielt auszubauen und ihre Karrierechancen nachhaltig zu stärken.
Weiterbildungskosten clever absetzen
Sollte eine Förderung nicht möglich sein, können Sie die Aufwendungen für die Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Dazu zählen neben den Kursgebühren auch anteilig die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer, sofern es während der Kurszeit für die Weiterbildung erforderlich war.
Staatlich geförderte Weiterbildung mit der Weiterbildungsagentur
Die Weiterbildungsagentur (WBA) ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn es um staatlich geförderte Weiterbildung, Coaching und berufliche Neuorientierung geht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln.
Als erfahrene Weiterbildungsagentur begleiten wir Arbeitssuchende, Angestellte, Rehabilitanden, Unternehmen sowie Organisationen individuell – persönlich, digital und natürlich kostenfrei.
Unser Ziel: Ihre berufliche Zukunft aktiv mitgestalten.