Ihre Förderungen auf einen Blick

So unterstützt Sie die WBA bei staatlich geförderten Weiterbildungen & Coachings

Als zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Sie dabei, die passende Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung oder Ihr Coaching zu finden. Ob Bildungsgutschein, AVGS oder Qualifizierungsgeld – wir zeigen Ihnen, was möglich ist, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Förderungen der Bundesländer

Programme Ihres Bundeslandes

Mit einem Bildungs- oder Qualifizierungsscheck können Sie sich einen Großteil der Weiterbildungskosten erstatten lassen – je nach Bundesland sind bis zu 70 % oder pauschal bis zu 2.000 € Förderung möglich. Voraussetzung ist meist, dass Sie im jeweiligen Bundesland wohnen oder arbeiten. Die Förderung richtet sich an Berufstätige, Wiedereinsteiger oder Menschen in beruflicher Neuorientierung.

Förderprogramme der Bundesländer im Überblick

✅ Ermöglicht eine Förderung von bis zu 70 % der Weiterbildungskosten – besonders interessant für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Brandenburg.


✅ Beschäftigte in kleinen Unternehmen erhalten bis zu 2.000 € Förderung – besonders flexibel und digitalisierungsfreundlich.


✅ Gefördert werden 50 % der Kurskosten für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen.


✅ Berufliche Weiterbildung wird mit bis zu 1.500 € bezuschusst – gezielt für Erwerbstätige, die sich in ihrem Beruf weiterentwickeln möchten.


✅ Fördert Qualifizierungen mit bis zu 1.500 €, insbesondere für Beschäftigte und Rückkehrende in den Arbeitsmarkt.


✅ Zuschüsse für berufliche Weiterbildung von bis zu 1.000 € – geeignet für Arbeitnehmer:innen in kleinen und mittleren Unternehmen.


Falls keine dieser Beispiele für Sie zutreffen sollte, suchen Sie bitte in der Förderdatenbank nach Förderungen für Ihr Bundesland.

💡Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen je nach Bundesland unterschiedlich sind und sich ändern können. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Beratungsstelle oder auf den offiziellen Webseiten der Förderprogramme über die aktuellen Bedingungen zu informieren.

Wer kann eine Länderförderung für berufliche Weiterbildung erhalten?
  • Sie haben keinen anerkannten Berufsabschluss in Ihrer aktuellen Tätigkeit.
  •  Sie sind mindestens 18 oder 25 Jahre alt (je nach Bundesland).
  • Sie haben in diesem Kalenderjahr noch keine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten.

Die individuelle Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Stelle in Ihrer Nähe.

Wie funktioniert die Antragstellung?
  1. Beratungsgespräch: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle in Ihrem Bundesland.
  2. Antragstellung: Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck.

  3. Einlösung: Reichen Sie den Scheck bei einem zertifizierten Bildungsanbieter ein, um die Förderung zu erhalten.


Sollte Ihr Bundesland hier nicht aufgeführt sein oder Sie spezifische Informationen benötigen, empfehlen wir die Nutzung der Förderdatenbank des Bundes, um passende Förderprogramme zu finden.

Förderungen der Bundeswehr

Maßnahmen durch den Berufsförderungsdienst (BFD)

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) dabei, sich optimal auf den Einstieg ins zivile Berufsleben vorzubereiten. Die Weiterbildungskosten werden zu 100 % übernommen.

Förderungen der Bundeswehr im Überblick

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt die Soldatinnen und Soldaten während der gesamten Dienstzeit und bis zu sieben Jahre darüber hinaus mit seinem vielfältigen und einzigartigen Leistungsangebot. Das Leistungsspektrum umfasst:

  • die individuelle Beratung bei der Berufswahl und gezielte Förderung der dafür erforderlichen schulischen und beruflichen Qualifizierungen
  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie Job- und Bildungsmessen,
  • die passgenaue Vermittlung von Arbeits-, Umschulungs- und Praktikumsplätzen,
  • die berufliche Rehabilitation gesundheits- beziehungsweise einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten,
  • die Erstattung der Kosten für Vorstellungsreisen, den Umzug an den neuen Wohnort sowie die Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivil anerkannte Nachweise sowie
  • exklusive Vorteile bei der Bewerbung für den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderungen des Bundes

Das Weiterbildungsstipendium

Lebenslanges Lernen ist ein Schlüssel für beruflichen Erfolg und persönliche Entwicklung. Um dies zu fördern, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jungen Fachkräften bis 25 Jahre ein dreijähriges Weiterbildungsbudget zur Verfügung. Damit können sie Förderungen von bis zu 9.135 Euro erhalten, um ihre Qualifikationen gezielt auszubauen und ihre Karrierechancen nachhaltig zu stärken.

Weitere Details zum Weiterbildungsstipendium

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten bedeutet ein Stipendium weit mehr als finanzielle Unterstützung: Es eröffnet Chancen zur Persönlichkeitsentwicklung und bietet wertvolle Vernetzungsmöglichkeiten.

Das Stipendienprogramm würdigt das Engagement junger Fachkräfte und stärkt zugleich die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit beruflicher und akademischer Bildungswege – ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.

Auch die Gesellschaft profitiert von dieser Förderung: Die ausgezeichneten Talente entwickeln sich zu exzellenten Fachkräften, verantwortungsvollen Führungspersönlichkeiten, innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie aktiven Gestalterinnen und Gestaltern unserer Zukunft.

Nach der Berufsausbildung stehen noch viele Wege für den Aufstieg auf der Karriereleiter offen – ob als Fachwirt, Meisterin oder im Studium. Mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) leistungsstarke Fachkräfte auf ihrem Weg nach oben.

Das Programm richtet sich an talentierte und engagierte Fachkräfte unter 25 Jahren, die sich nach einer erfolgreichen Ausbildung weiterentwickeln möchten. Mit der finanziellen Förderung ermutigt das BMBF dazu, den Grundstein für beruflichen Erfolg zu legen, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben oder neue Chancen bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken.

Finanzielle Förderung

  • Zuschüsse zu fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen

  • Förderung bis zu 9.135 Euro innerhalb von drei Jahren

  • Berufsbegleitende Durchführung erforderlich

  • Auch berufsbegleitende Studiengänge aufbauend auf Ausbildung oder Berufstätigkeit sind förderfähig

Mehr als Geld: ideelle Förderung
Das Weiterbildungsstipendium bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch ein starkes Netzwerk und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten:

  • Bildungsangebote und Persönlichkeitsentwicklung

  • Austausch mit Gleichgesinnten in ähnlichen Lebenssituationen

  • Kontakte in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik

  • Nutzung von Bildungsangeboten der Begabtenförderungswerke

Organisation und Partner
Das Programm wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert. Zudem tragen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der Freien Berufe sowie rund 300 zuständige Stellen und Kammern zum Erfolg des Förderprogramms bei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Was wird mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung bei vielfältigen Qualifizierungswegen. Gefördert werden:

  • Fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen
    z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Fachpfleger/in

  • Fachübergreifende Weiterbildungen
    z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse

  • Berufsbegleitende Studiengänge
    die auf einer abgeschlossenen Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen anschließend die Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Weiterbildungsstipendium umfasst eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Mittel können für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums genutzt werden.

  • Förderhöhe: bis zu 9.135 Euro über drei Jahre

  • Eigenanteil: 10 % pro Fördermaßnahme

  • IT-Bonus: Im ersten Förderjahr zusätzlich 250 Euro für die Anschaffung eines Computers (zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme beantragbar)

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten rufen die Mittel je nach Bedarf für ihre individuellen Bildungsmaßnahmen ab.

Wer kann sich bewerben?

Für ein Weiterbildungsstipendium können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

Voraussetzungen:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
    oder

  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder

  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Altersgrenze:

  • Aufnahme bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

  • Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich (z. B. bei Freiwilligendienst, Elternzeit oder ähnlichen Gründen)

Wo und wie kann man sich bewerben?

Eine Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium ist unkompliziert – und es gibt nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen.

Die zuständige Anlaufstelle hängt vom erlernten Beruf ab:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung):
    → Wenden Sie sich an die Berufsbildungsstelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann eine Kammer oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes sein.

  • Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsberuf:
    → Bewerbung direkt bei der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung).

Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.

Weiterbildungskosten clever absetzen

Münzen Icon

Sollte eine Förderung nicht möglich sein, können Sie die Aufwendungen für die Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Dazu zählen neben den Kursgebühren auch anteilig die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer, sofern es während der Kurszeit für die Weiterbildung erforderlich war.

Staatlich geförderte Weiterbildung mit der Weiterbildungsagentur

Die Weiterbildungsagentur (WBA) ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn es um staatlich geförderte Weiterbildung, Coaching und berufliche Neuorientierung geht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln.

Als erfahrene Weiterbildungsagentur begleiten wir Arbeitssuchende, Angestellte, Rehabilitanden, Unternehmen sowie Organisationen individuell – persönlich, digital und natürlich kostenfrei.

Unser Ziel: Ihre berufliche Zukunft aktiv mitgestalten.