Schulung mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz
Profitieren Sie von der Förderung. Nutzen Sie das QCG, um Ihre Mitarbeitenden berufsbegleitend weiterzubilden – kostenneutral für Ihr Unternehmen.
Ihre Vorteile durch die Förderung
Liquidität schonen
Es werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen und zusätzlich bis zu 75% Entgeltzuschüsse durch die Agentur für Arbeit geleistet.
Flexible Online-Kurse
Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitende Online-Kurse ermöglichen eine geförderte Weiterbildung ohne Produktivitätseinbußen im Tagesgeschäft.
Fachkräfte entwickeln
Unsere staatlich zugelassenen und zertifizierten Schulungen vermitteln praxisrelevantes Wissen durch Dozenten und Experten aus der Wirtschaft, das direkt im Unternehmensalltag angewendet werden kann.
Durch die Flexibilität unserer geförderten Online-Kurse, können Sie diese optimal an den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeitenden anpassen. So bleibt die Produktivität Ihres Unternehmens beim Qualifizierungs-Chancengesetz auch während der Weiterbildungsphase gewährleistet.
Die vermittelten Inhalte kommen direkt aus der Praxis und können unmittelbar im Unternehmen umgesetzt werden, was den Wissenstransfer und die Effizienz der Maßnahmen erhöht.
Darüber hinaus stärkt die gezielte Weiterbildung durch die Qualifizierungs-Chancengesetz Förderung die Mitarbeiterbindung und macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver für potenzielle neue Fachkräfte. In einer Zeit, in der qualifizierte Mitarbeitende stark umworben sind, kann dies ein entscheidender Faktor für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) bietet somit eine einzigartige Gelegenheit, in die Qualifikation Ihrer Belegschaft zu investieren, ohne dabei das Unternehmensbudget stark zu belasten.
*Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte.
Voraussetzungen für eine
QCG-Förderung
Um die Qualifizierungs-Chancengesetz Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Anforderungen an die Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt sein. Zudem müssen sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein
Anforderungen an das Unternehmen
Das Unternehmen muss einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen können. Die Weiterbildung sollte entweder die Fachkenntnisse erweitern, die für das Unternehmen wichtig sind, oder auf die zukünftigen Anforderungen des Marktes abgestimmt sein.
Anforderungen an die Mitarbeitenden
Teilnehmende müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und ihren letzten Berufsabschluss vor mindestens zwei Jahren erworben haben. Besonders gefördert werden Mitarbeitende, die ihre Qualifikationen zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen ausbauen möchten.
Besondere Zielgruppen
Für bestimmte Gruppen wie ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter können gegebenenfalls die Voraussetzungen zur Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) Förderung erleichtert sein. Hier lohnt sich eine gezielte Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Wichtig: Es können auch kürzere Kurse kombiniert werden, um auf die Mindestdauer zu kommen. Die Mindestdauer dient einem spürbaren Kompetenzaufbau. Wir empfehlen Weiterbildungen mit insgesamt 200 bis 300 Stunden, um optimal von den Effekten zu profitieren und sich eine noch größere Förderung zu sichern.
So beantragen Sie eine geförderte Weiterbildung
1. Persönliche Beratung
Der erste Schritt auf dem Weg zur Qualifizierungs-Chancengesetz Förderung ist eine unverbindliche und kostenlose Beratung durch uns. Wir analysieren mit Ihnen Ihre Unternehmenssituation und die dazu optimalen Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden.
- Analyse der aktuellen Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter
- Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
- Auswahl und Angebot geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen
2. Beratung mit der Agentur für Arbeit
Im nächsten Schritt hinsichtlich der Qualifizierungs-Chancengesetz Förderung wird ein Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit vereinbart. Hier erhalten Sie individuelle Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten und den genauen Voraussetzungen.
- Klärung der spezifischen Förderbedingungen
- Information über erforderliche Nachweise
- Besprechung des Antragsverfahrens
- Terminvereinbarung für die Antragstellung
3. Antragstellung
Die Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) Förderung wird nach dem arbeitgeberzentrierten Prinzip in der Regel durch Sie als Arbeitgeber beantragt. Dies umfasst die Einreichung verschiedener Unterlagen und Nachweise.
- Ausfüllen des Förderantrags
- Nachweis des Weiterbildungsbedarfs
- Unterlagen zu den teilnehmenden Mitarbeitern
- Informationen zu uns als Bildungsträger und unseren Kursen
4. Genehmigung und Durchführung
Nach der Genehmigung des Bildungsgutscheins (Kostenübernahme der Weiterbildung) durch die Agentur für Arbeit kann der Mitarbeitende mit der Weiterbildung beginnen.
- Erhalt des Bildungsgutscheins
- Anmeldung bei uns als Ihr Bildungsträger
- Start der Weiterbildungsmaßnahme
- Regelmäßige Berichte über den Fortschritt
Ihr Weg zur Förderung
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungs-Chancengesetzes (QCG) optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen, empfehlen wir Ihnen folgende konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen:
1. Beratungstermin vereinbaren
Nutzen Sie das Angebot unserer kostenfreien Beratung zur Förderung.
2. Kostenfreie Bedarfsanalyse
Wir identifizieren mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen.
3. Agentur für Arbeit kontaktieren
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer lokalen Arbeitsagentur für die Antragstellung.
Die Qualifizierungs-Chancengesetz Förderung bietet eine einmalige Chance, Ihre Mitarbeitenden kostenneutral für die Herausforderungen der Zukunft zu qualifizieren. Zögern Sie nicht, dieses Angebot zu nutzen und den ersten Schritt auf dem Weg zur geförderten Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden zu gehen.
Angebot & Individuelle Beratung für Ihre berufliche Zukunft
Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt – und wir helfen Ihnen, den richtigen Weg dorthin zu finden.
In unserer kostenfreien Weiterbildungsberatung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Kursplan, der zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Ob Neuorientierung, Wiedereinstieg oder berufliche Weiterentwicklung – wir begleiten Sie persönlich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.
Tipp: Beratungstermin rund um die Uhr online buchbar – oder telefonisch während unserer Servicezeiten.
Unsere durch das Qualifizierungs-Chancengesetz geförderten Kurse
Unsere Online-Weiterbildungen geben Ihren Mitarbeitenden die Freiheit, zu lernen, wann und wo es für Sie passt – ohne feste Präsenzzeiten. Ideal, wenn sie Beruf, Familie oder andere Verpflichtungen unter einen Hut bringen müssen.
Der Einstieg ist jederzeit möglich – und dank individuell wählbarem Lerntempo auch in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend realisierbar.
Häufige Fragen zum Qualifizierungs-Chancengesetz
Das Qualifizierungs-Chancengesetz, abgekürzt QCG, wurde 2019 eingeführt, um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern und ihre Qualifikationen zu verbessern. Ziel ist es, Fachkräfte in Deutschland auf die sich schnell ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Das Gesetz unterstützt insbesondere Arbeitnehmer in Bereichen, die durch Digitalisierung oder strukturelle Veränderungen betroffen sind.
Es profitieren vor allem Arbeitnehmer, die in Bereichen tätig sind, die von Automatisierung und Digitalisierung betroffen sind. Dazu gehören vor allem:
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Geringqualifizierte Arbeitnehmer
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Ältere Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer in Übergangsphasen oder in von Strukturwandel betroffenen Branchen
Das Gesetz fördert zudem die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen, die eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt suchen.
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Weiterbildungsförderung: Übernahme der Kosten für berufliche Weiterbildung, wenn diese die berufliche Eingliederung oder eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ermöglicht.
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Förderung von Umschulungen: Arbeitnehmer können für Umschulungsmaßnahmen unterstützt werden, die zu einer neuen beruflichen Perspektive führen.
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Lohnkostenzuschüsse: Arbeitgeber erhalten Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter.
Die Kosten für Weiterbildungen werden größtenteils vom Staat getragen. Arbeitnehmer können mit Unterstützung des Arbeitsamtes oder der Agentur für Arbeit eine Förderung für ihre Weiterbildung beantragen. In vielen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kosten für Maßnahmen, die zu einer höheren Qualifikation führen. Auch Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter weiterbilden.
Durch das Qulaifizierungs- und Chancengesetz gefördert wird eine breite Palette von Weiterbildungsangeboten, wie zum Beispiel:
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Berufsbegleitende Studiengänge
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Umschulungen in zukunftsträchtigen Berufen
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Kurse in digitalen und technischen Bereichen
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Sprach- und Fachkurse
Abhängig von der Maßnahme - von wenigen Wochen bis zu mehrjährigen Umschulungen.
Nein. Die Förderung richtet sich an alle Beschäftigten - unabhängig vom Alter.
Auch Teilzeitbeschäftigte können von der QCG-Förderung profitieren.
Arbeitnehmer können eine Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) direkt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Der Antrag kann online oder vor Ort bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme anerkannt und förderfähig ist.
Um eine Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Antragsteller muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
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Die geplante Weiterbildung muss eine Verbesserung der beruflichen Perspektiven und Beschäftigungsfähigkeit nachweisen.
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Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer aus strukturell schwachen Regionen haben Vorrang.
Ja, auch Arbeitgeber können von den Förderungen des Qualifizierungs-Chancengesetzes profitieren. Sie erhalten beispielsweise Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter oder für Umschulungsmaßnahmen. Dies kann insbesondere für Unternehmen in Umbruchphasen oder in der Digitalisierung von Vorteil sein, um die Qualifikation ihrer Belegschaft auf dem neuesten Stand zu halten.
Das QCG spielt eine Schlüsselrolle in der Anpassung des deutschen Arbeitsmarktes an die Herausforderungen der Digitalisierung und des globalen Wettbewerbs. Durch die Förderung von Weiterbildung und Umschulung sollen Arbeitskräfte besser auf die Anforderungen der Zukunft vorbereitet werden. So soll auch der Fachkräftemangel langfristig bekämpft und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer gesichert werden.
Neben den direkten Fördermaßnahmen bringt das QCG auch strukturelle Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung mit sich, etwa die Erleichterung des Zugangs zu Arbeitslosengeld und Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Darüber hinaus wird der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen vereinfacht.