Berufliche Weiterbildung mit dem Qualifizierungsgeld
Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 67 % des Nettogehalts Ihrer Mitarbeitenden während der Weiterbildung als Entgeltersatzleistung. Die Weiterbildungskosten selbst trägt das Unternehmen.
Warum sich das Qualifizierungsgeld für Ihr Unternehmen lohnt:
Finanzielle Förderung
Beschäftigte erhalten bis zu 67 % Entgeltersatzleistung während der Weiterbildung – ohne Lohnausfall für Ihr Unternehmen.
Flexible Online-Kurse
Die WBA bietet zertifizierte Online-Kurse, die sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren lassen – ohne Produktivitätsverlust.
Fachkräfte stärken
Mit dem Qualifizierungsgeld bauen Sie zukunftsfähige Kompetenzen auf – praxisnah, förderfähig und direkt im Betrieb anwendbar.
Dank der Flexibilität unserer geförderten Online-Kurse lassen sich Weiterbildungen optimal in den Arbeitsalltag integrieren – ohne Produktivitätsverluste im Unternehmen.
Die praxisnahen Inhalte können direkt im Betrieb angewendet werden und fördern so einen effektiven Wissenstransfer. Gleichzeitig stärkt das Qualifizierungsgeld die Mitarbeiterbindung und macht Ihr Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte – ein klarer Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.
Wie hoch ist die Förderhöhe beim Qualifizierungsgeld?
Mit dem Qualifizierungsgeld können Unternehmen ihre Mitarbeitenden während einer Weiterbildung finanziell absichern – ganz ohne zusätzliche Lohnkosten.
Das ist besonders hilfreich für Betriebe im Strukturwandel, die ihre Fachkräfte weiterentwickeln und langfristig im Unternehmen halten möchten.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Damit das Qualifizierungsgeld bewilligt wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Anforderungen an die Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern und darf keine kurzfristige Anpassungsmaßnahme sein. Sie muss neue, beruflich relevante Kompetenzen vermitteln, die im Betrieb verwertbar sind.
Anforderungen an das Unternehmen
Das Unternehmen muss vom Strukturwandel betroffen sein und Mitarbeitende weiterqualifizieren wollen, um Arbeitsplätze zu sichern*. Die geplante Weiterbildung muss betrieblich begründet und für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens relevant sein.
Anforderungen an die Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden müssen in einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und der Maßnahme schriftlich zustimmen. Sie dürfen in den letzten vier Jahren keine vergleichbare Weiterbildung über die Agentur für Arbeit erhalten haben.
Antragstellung & Zustimmung
Der Antrag auf Qualifizierungsgeld muss vom Arbeitgeber gestellt werden – vor Beginn der Weiterbildung. Zusätzlich ist die schriftliche Zustimmung der teilnehmenden Mitarbeitenden erforderlich, damit die Förderung bewilligt werden kann.
* Mindestens 20 % der Mitarbeitenden (bzw. 10 % in Betrieben mit unter 250 Mitarbeitenden) müssen vom Qualifizierungsbedarf betroffen sein. Dieser muss durch eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder bei kleinen Betrieben durch eine formlose schriftliche Erklärung dokumentiert werden.
Nicht förderfähig sind: Auszubildende, Praktikant:innen, Minijobber und Beschäftigte, die bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen.
Unser Tipp: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Agentur für Arbeit, ob Ihre Mitarbeitenden die Voraussetzungen erfüllen – so sichern Sie sich die Förderung ohne Verzögerung.
So beantragen Sie eine geförderte Weiterbildung
1. Weiterbildungsbedarf erkennen
Das Unternehmen stellt einen Weiterbildungsbedarf fest, wählt eine geeignete Maßnahme mit mehr als 120 Stunden und holt die schriftliche Zustimmung der Beschäftigten ein.
💡Damit das Qualifizierungsgeld bewilligt werden kann, darf die teilnehmende Person in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung über dieses Förderprogramm erhalten haben.
2. Beratung mit der Agentur für Arbeit
Im nächsten Schritt wird ein Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit vereinbart. Dort erhalten Sie individuelle Informationen zum Qualifizierungsgeld, den konkreten Fördervoraussetzungen und dem weiteren Ablauf der Antragstellung.
3. Antragstellung
Der Antrag auf Qualifizierungsgeld wird vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt – vor Beginn der Weiterbildung. Alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise müssen vollständig vorliegen. Nach positiver Prüfung erfolgt die schriftliche Bewilligung der Förderung durch die Agentur.
💡Der Antrag sollte spätestens 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
4. Genehmigung und Durchführung
Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Agentur für Arbeit die Förderzusage. Die Weiterbildung kann nun starten, und die Mitarbeitenden erhalten während der Maßnahme das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz direkt ausgezahlt. Der Arbeitgeber sorgt für die reibungslose Umsetzung im Betrieb.
Ihr Weg zur Förderung mit dem Qualifizierungsgeld
Um das Qualifizierungsgeld gezielt für Ihr Unternehmen zu nutzen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte:
1. Beratungstermin vereinbaren
Nutzen Sie das Angebot unserer kostenfreien Beratung.
2. Kostenfreie Bedarfsanalyse
Wir identifizieren mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen.
3. Agentur für Arbeit kontaktieren
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer lokalen Arbeitsagentur für die Antragstellung.
Die Förderung durch das Qualifizierungsgeld ist eine wertvolle Chance, Ihre Mitarbeitenden im Strukturwandel gezielt weiterzubilden – mit finanzieller Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Fachkräfte zu sichern und den Wandel aktiv mitzugestalten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den ersten Schritt zu gehen.
Angebot & Individuelle Beratung für Ihre berufliche Zukunft
Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt – und wir helfen Ihnen, den richtigen Weg dorthin zu finden.
In unserer kostenfreien Weiterbildungsberatung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Kursplan, der zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Ob Neuorientierung, Wiedereinstieg oder berufliche Weiterentwicklung – wir begleiten Sie persönlich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.
Tipp: Beratungstermin rund um die Uhr online buchbar – oder telefonisch während unserer Servicezeiten.
Unsere durch das Qualifizierungs-Chancengesetz geförderten Kurse
Unsere Online-Weiterbildungen geben Ihren Mitarbeitenden die Freiheit, zu lernen, wann und wo es für Sie passt – ohne feste Präsenzzeiten. Ideal, wenn sie Beruf, Familie oder andere Verpflichtungen unter einen Hut bringen müssen.
Der Einstieg ist jederzeit möglich – und dank individuell wählbarem Lerntempo auch in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend realisierbar.